Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auenlandhof GbR André und Melanie Hülsbömer
(im Weiteren auch: „der Auenlandhof“ oder „der Betrieb“)
Stand Dezember 2022
Alle im Folgenden aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Die §§ 1-10 der AGB beziehen sich speziell auf Einzelreisende und Kleingruppen im Übernachtungsbetrieb (bis zwei Zimmer). Die §§ 11ff. Beziehen sich auf „Veranstalter“. Ein „Veranstalter“ im Sinne dieser AGB ist ein Kunde, der jenseits des üblichen Hotelbetriebs Veranstaltungsräume nutzt (Festscheune, Destille, Seminar- und Kaminzimmer, Innenhof) und / oder mindestens drei Zimmer und / oder die Ferienwohnung (bis zu zehn Gäste) für mindestens eine Nacht bucht. Dabei ist es unerheblich, ob der Veranstalter dies als Privatperson (bspw. Hochzeitsgesellschaft) oder gewerblich tut (bspw. Konferenz).
Im erstgenannten Fall werden durch die schriftliche Annahme des Angebots „Gastaufnahmeverträge“ geschlossen, im letzteren „Veranstaltungsverträge“
§ 1 Allgemeines zum Hotelbetrieb: „Gastaufnahmevertrag“
Ein Vertrag (Gastaufnahmevertrag) zwischen dem Auenlandhof und dem Kunden (insbesondere dem Übernachtungsgast) kommt durch die Auftragsbestätigung zustande. Sie gilt für sämtliche Leistungen des Übernachtungsbetriebs, insbesondere für die Überlassung von Zimmern Zwecks Übernachtung. Der Auenlandhof sendet (es sei denn, es wäre aus Zeitgründen nicht mehr möglich) eine schriftliche Bestätigung vorzugsweise per E-Mail an den Kunden.
Bei kurzfristigen Buchungen ohne Garantie behält sich der Auenlandhof vor, die Reservierung lediglich bis 18:00 Uhr am Anreisetag aufrechtzuerhalten.
§ 2 Rücktrittsrecht
Der Abschluss des Gastaufnamevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer dieser abgeschlossen worden ist. Bei abgeschlossenen Hotelaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklärt, erlischt das Rücktrittsrecht, sofern die Stornierung außerhalb der vom Hotel garantierten Stornofristen liegt. Die Stornierung einer Buchung bedarf immer der Schriftform.
§ 3 Stornierung
Der Kunde ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier eingesparten Aufwendungen. Die Einsparung bei Übernachtungen beträgt 25% des Übernachtungspreises (ggf. inklusive Frühstück).
Stornofristen:
bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise: frei
nach 18:00 Uhr am Vortag der Anreise und No Show: 75%
Der Auenlandhof verpflichtet sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit weiterzuvermieten, um die Stornokosten zu mindern. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast jedoch den o.g. Ausfall zu entrichten.
§ 4 An- und Abreise
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr (Anreisetag) und bis 11:00 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung. Änderungen der Ankunfts- bzw. Abreisezeit bedürfen der vorherigen Absprache. Der Gast hat jedoch auch nach Absprache kein vertragliches Anrecht auf eine frühere oder weitere Bereitstellung der Hotelzimmer. Nach 13:00 Uhr am Abreisetag hat der Auenlandhof das Recht, den Zimmerpreis für eine weitere Nacht zu berechnen.
§ 5 Rauchen, Drogen, Reinlichkeit
Die Hotelzimmer im Auenlandhof sind ausnahmslos Nichtraucherzimmer. Sollte dennoch im Zimmer geraucht werden und es auf Grund dessen nicht weiterverkauft werden können, behält sich der Auenlandhof die Berechnung einer zusätzlichen Nacht laut Hoteltarif vor. In den Veranstaltungsräumen ist Rauchen ebenfalls nicht gestattet. Im Außenbereich stehen Aschenbecher.
Der Konsum von Drogen im Haus ist untersagt.
Sachbeschädigungen und außergewöhnliche Verschmutzungen vom Hotelzimmern, Veranstaltungsräumen oder zugehörigem Areal (inklusive Terrasse und Parkplatz) werden dem Kunden entsprechend der Schadenshöhe bzw. des Reinigungsaufwandes in Rechnung gestellt.
§ 6 Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten
Der Gast erwirbt auch nach schriftlicher Zusage keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten oder eines bestimmten Tisches oder Hotelzimmers. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in einem anderen Objekt zu bemühen. Ist der Kunde nicht der Veranstalter oder Gast selbst, oder wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften diese beide gesamtschuldnerisch für alle Vertragsverpflichtungen.
§ 7 Haftung
1. Kleine Haustiere bzw. Hunde sind in der Festscheune (großer Veranstaltungsraum), jedoch nicht in den Zimmern erlaubt. Alle vom Tier verursachte Schäden sind von dessen Halter zu tragen. Mit Rücksicht auf die anderen Gäste besteht auf dem Gelände des Auenlandhofs Leinenpflicht.
2. Der Auenlandhof übernimmt keine Weckaufträge.
3. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit größter Sorgfalt behandelt. Eine Haftung dafür übernimmt der Auenlandhof nicht.
4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt.
5. Gäste haften für fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden an den Gegenständen des Auenlandhofes, soweit sie über normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen.
6. Eltern haften – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – für ihre Kinder.
§ 8 Reservierungen
1. Die Reservierung von Zimmern zur Übernachtung kann per E-Mail, telefonisch und persönlich erfolgen. Eine Buchung erfordert in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung.
2. Die Reservierungsanfrage für Veranstaltungen kann ebenfalls per E-Mail, telefonisch und persönlich erfolgen. Auf Basis eines dann abgestimmten Angebots wird Seitens Auenlandhof und Veranstalter durch schriftliche Bestätigung des Kunden (E-Mail oder Brief) ein „Gastaufnahmevertrag“ geschlossen.
3. Sollte auf Grund einer Doppelbuchung (bspw. bei Überschneidung von Online- und telefonischer Buchung) die Zimmerkategorie des Kunden nicht mehr verfügbar sein, ist der Auenlandhof bemüht, dem Kunden ein adäquates Ausweichzimmer zur Verfügung zu stellen.
§ 9 Gutscheine
Gutscheine sind ausschließlich gegen Ware bzw. Dienstleistung einlösbar. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung.
§ 10 WLAN
In allen Wohn- und Veranstaltungsgebäuden des Auenlandhofes gibt es WLAN-Empfang. Das WLAN wird den Gästen kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Passwort wird den Gästen beim Einchecken mitgeteilt.
Die §§ 1-10 der AGB bezogen sich speziell auf Einzelreisende und Kleingruppen im Übernachtungsbetrieb (bis zwei Zimmer). Die §§ 11 ff. bis zum Ende der AGB beziehen sich speziell auf „Veranstalter“. Ein „Veranstalter“ im Sinne dieser AGB ist ein Kunde, der jenseits des üblichen Hotelbetriebs Veranstaltungsräume nutzt (Festscheune, Destille, Seminarraum, Gartenlaube, Innenhof) und / oder mindestens drei Zimmer für mindestens eine Nacht bucht. Dabei ist es unerheblich, ob der Veranstalter dies als Privatperson (bspw. Hochzeitsgesellschaft) oder gewerblich tut (bspw. Konferenz).
Im erstgenannten Fall werden „Gastaufnahmeverträge“ geschlossen, im letzteren „Veranstaltungsverträge“.
Der Frühstücksdienst und die Betreuung des Seminarraum wird vom Auenlandhof in Eigenwirtschaft übernommen. Alle darüber hinausgehenden Cateringleistungen können vom Auenlandhof oder exklusiv vom mit dem Auenlandhof in Kooperation verbundenen Cateringbetrieb „Lunchwerk“ erbracht. Für das Catering von Veranstaltungen mit Lunchwerk sind gesonderte Bestellverträge zu den bei Lunchwerk gültigen AGB und Vertragsbedingungen zu schließen.
§ 11 Geltungsbereich, Untervermietung
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der genannten Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Auenlandhofes zur Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Feiern sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen sowie für Gruppenreisen ab drei Zimmern oder der Nutzung der Ferienwohnung.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume durch den Kunden bedürfen vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auenlandhofs. Jede Veranstaltung wird bei der definitiven Buchung und bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per Veranstaltungs- und / oder Gastaufnahmevertrag schriftlich von beiden Vertragspartnern fixiert.
Für in der Reservierung durch den Veranstalter enthaltene Unter-Buchungen Dritter (bspw. selbstzahlende Übernachtungsgäste einer Hochzeitsfeier) haftet der Veranstalter.
§ 12 Ausweichregelungen und Reservierungsoptionen
Der Veranstalter erwirbt nie Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten des Hotels. Der Auenlandhof behält das Recht, Veranstaltungsorte (z.B. bei schlechten Wettervorhersagen oder weniger Teilnehmern) ohne Zustimmung des Veranstalters zu tauschen und vorzubereiten.
Werden Räumlichkeiten für Veranstaltungen oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind vereinbarte Optionsdaten für zehn Tage bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Reservierungsoption kann der Auenlandhof die Räumlichkeiten anderweitig vergeben.
Ein Angebot des Auenlandhofes ist grundsätzlich freibleibend. Eine im Angebot vorgenommene vorläufige Reservierung („Optionierung“) erlischt automatisch nach zehn Tagen.
§ 13 Ausstrahlung von werblichen Veranstaltungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, den Auenlandhof unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch unmittelbar vor Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass eine Veranstaltung einen politischen, religiösen oder sonstigen Charakter hat, der eventuell die Belange des Betriebs oder seinen Ruf beeinträchtigen kann. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen (z.B. Verkaufsveranstaltungen), bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Betreibers vom Auenlandhof. Verletzt ein Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne o.g. Zustimmung, hat der Auenlandhof das Recht auf eine begründete Absage der Veranstaltung sowie entsprechende Stornovergütung (siehe oben: Haupptteil AGB).
§ 14 Höhere Gewalt
Ferner ist Der Auenlandhof berechtigt, im Falle höherer Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretenden Umstände von der Erfüllung des Vertrags zurückzutreten, ohne dass ein Schadenersatz an den Kunden anfällt.
§ 15 Erfüllungspflicht des Auenlandhofes
Der Auenlandhof ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
§ 16 Erfüllungspflicht des Veranstalters
Der Veranstalter ist verpflichtet, hierfür die mit dem Hotel vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels (z.B. Rahmenprogramme, Musik, Blumendekoration etc.).
Kosten bzw. Gagen für Rahmenprogramme, Künstler und Musik sowie Catering etc. sind vom Veranstalter direkt mit den Personen/ Unternehmen selbst zu begleichen. In diesen Fällen tritt der Auenlandhof lediglich als Vermittler auf und haftet nicht für Catering oder Rahmenprogramm (Qualität, etc.).
§ 17 Dekoration und Umbauten
Die Anbringung von Dekorationsmaterial, der Ein- und Aufbau technischer Anlagen o.Ä. sowie die Nutzung der Flächen außerhalb der angemieteten oder vereinbarten Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Auenlandhofes und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden (Gruppenräume, Ausstellungsflächen etc.).
Das bereits vorhandene Dekorationsmaterial ist Eigentum des Auenlandhofes und darf ohne Zustimmung des Auenlandhofs weder entfernt noch verändert werden.
Vom Kunden zurückgelassener Müll wird je nach Volumen vom Hotel immer auf Kosten des Veranstalters entsorgt.
§ 18 Aufbau
Der Veranstalter wird gebeten, Menükarten, Blumendekorationen, Tischkarten und/oder sonstige zur Veranstaltung nötigen Utensilien spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anzuliefern, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Bei der Anlieferung von Material in größerem Umfang ist der Auenlandhof über Art und Menge der Lieferung zu informieren.
§ 19 Schadenshaftung
Für Schäden oder Verluste (z.B. Schäden an Räumlichkeiten, Verlust von Dekorationsgegenständen, Tagungsmaterial, Geräten etc.), die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde in vollem Umfang, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
§ 20 Sonderveranstaltungen, Pyrotechnik
Die für eine Sonderveranstaltung nötigen behördlichen Erlaubnisse (z.B. bei Feuerwerk etc.) hat der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Artikel (z.B. Himmelslaternen), deren Nutzung behördlich nicht erlaubt ist, dürfen nicht verwendet werden. Weiterhin darf in den Räumen des Auenlandhofes keinesfalls Pyrotechnik verwendet werden (Wunderkerzen, Nebelmaschinen etc.).
Dem Gast obliegt auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und/oder sonstiger Vorschriften. Für Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Gebühren (z.B. GEMA etc.) hat der Veranstalter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
§ 21 Dauer der Veranstaltung und Lautstärke
Auf die Lärmentwicklung ist mit Rücksicht auf die Nachbarschaft zu achten. Ab 22 Uhr darf keine Beschallung (Musik, DJ etc.) mehr erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Lärmbestimmungen.
Veranstaltungen enden ohne vorherige Absprache in der Regel spätestens um 00:00 Uhr.
§ 22 Catering, Mitbringen von Speisen und Getränken, Korkgeld
Der Auenlandhof übernimmt grundsätzlich die Getränkeversorgung und nach Absprache auch gerne das Catering.
Wir arbeiten in der Regel nach dem „All you can eat“-Prinzip. Das bedeutet, dass während der Dauer der Mahlzeit vom Gast am Buffet und / oder am Grill ohne zusätzliche Berechnung nachgenommen werden kann. Nach Abschluss der Mahlzeit besteht kein Anspruch auf Mitnahme von Rest- oder Übermengen.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten, Kuchen etc.) kann darüber eine abweichende Vereinbarung mit dem Auenlandhof getroffen werden. Hierfür fällt dann ggf. eine zu verabredende Service- und Ausfallgebühr an.
In einzelnen Fällen können mit Zustimmung des Auenlandhofs ausgewählte Getränke des Kunden durch den Auenlandhof ausgeschenkt werden. Dabei wird ein „Korkgeld“ in Höhe von 12 Euro je Flasche Wein oder Sekt und von 20 Euro je Spirituosengebinde erhoben.
Wir weisen darauf hin, dass für mitgebrachte Speisen oder Getränke keine Haftung nach dem Lebensmittelschutzgesetz (HACCP) übernommen werden kann.
§ 23 Rücktritt des Veranstalters
Bei Rücktritt des Veranstalters ist der Auenlandhof berechtigt, die vereinbarte Miete der Veranstaltungsräume unter Berücksichtigung der folgenden Stornofristen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist:
Bis 8 Wochen vor Anreise: frei.
8 Wochen bis 15 Tage: 30 %
.
14-4 Tage: 70 %
.
Ab 3 Tage vor der Veranstaltung: 75 %.
Bei Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Festlichkeiten ab 40 Personen gelten auf Grund der benötigten Raumgröße gesonderte Stornofristen:
bis 5 Monate vor Anreise: frei
.
5 Monate bis 8 Wochen: 30%.
8- 4 Wochen: 60%.
4 Wochen bis 4 Tage: 70%
.
Ab 3 Tage vor der Veranstaltung: 80%.
Des weiteren sind die Küche des Auenlandhofs sowie der Exklusiv-Caterer des Auenlandhofs, die Firma Lunchwerk, berechtigt, bei Rücktritt des Veranstalters die angegebene Prozentzahl an entgangenem Speisenumsatz in Rechnung zu stellen.
Bei der Anzahl der zu berechnenden Menüs gehen wir mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn von einer annähernden (minus 5% Unterschied) und ab 48 Stunden vor der Veranstaltung von der bis dato geplanten Personenzahl aus.
Später stornierte Essen und Getränke finden keine Berücksichtigung und werden voll in Rechnung gestellt.
§ 24 Kurzfristige Änderungswünsche
Sollten sich seitens des Veranstalters spontane Änderungen am Tag der Veranstaltung ergeben, werden der Auenlandhof und der Caterer Lunchwerk nach Kräften bemüht sein, diese Änderungswünsche umzusetzen. Zusätzliche, nicht geplante Aufwendungen dafür werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Sollte sich durch derlei Änderungswünsche ein korrekter Serviceablauf bzw. eine hochwertige Qualität der Speisen / Getränke nicht mehr gewährleisten lassen, haftet hierfür ausschließlich der Veranstalter.
§ 25 Vorauszahlung, Zahlungsverzögerungen
Der Auenlandhof ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung des Veranstalters zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, ist der Auenlandhof zum Rücktritt vom Vertrag ohne weitere Schadensersatzverpflichtung berechtigt.
§ 26 Zahlungsziele
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Werktagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auenlandhof berechtigt, ab 5 Tagen Verzug eine Mahngebühr und Verzugszinsen zu verlangen.
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10 EUR geschuldet.
§ 27 Preise und Änderungen
Unsere Preise sind der Homepage „Auenlandhof.net“ zu entnehmen bzw. den individuellen Angebotsunterlagen.
Bei längerfristigen Buchungen (ab sechs Monaten Vorlauf) behalten wir uns eine Nachkalkulation je nach Marktlage und Saison vor.
§ 28 Salvatorische Klausel
1. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen vom Schriftformerfordernis bedürfen ebenfalls der Schriftform.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für einzelne Veranstaltungen oder Geschäftsvorfälle unwirksam oder nichtig sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Bestandteile werden einvernehmlich durch solche ersetzt, die dem erkennbaren Geist der Verabredung am nächsten kommen.
3. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch einen Gast, einen Kunden oder einen Veranstalter sind unwirksam.
4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 29 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Auenlandhofes in Dauernheim. Gerichtsstand ist Büdingen. Es gilt deutsches Recht.